Wird die Reisekosten-Kilometerpauschale auf 0,35 € erhöht?

Kosten für eine Dienstreise mit dem eigenen PKW können entweder anhand der tatsächlich entstandenen Kosten oder mit der Pauschale von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer abgerechnet werden. Die Kilometerpauschale von 0,30 € beruht auf einer Schätzung der Finanzverwaltung.

Da in den Reisekostenvergütungen für Beamte teilweise der bisher geltende pauschale Kilometersatz von 0,30 € auf 0,35 € pro Kilometer angehoben wurde, stellt sich die Frage, ob die Anhebung der Kilometerpauschale nicht auch für die Reisekosten von Arbeitnehmern gelten muss.

Gegen die bislang ablehnenden finanzgerichtlichen Entscheidungen ist mittlerweile eine Beschwerde vor dem BVerfG anhängig. Für Steuerpflichtige mit hohen Reisekosten lohnt es sich, die Reisekosten mit 0,35 € pro gefahrenen Kilometer zu berechnen und in der Steuererklärung geltend zu machen. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Finanzamts ist dann Einspruch einzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Erhöhung des Kilometersatzes ausschließlich für Reisekosten gilt. Bei der Entfernungspauschale, die für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von Arbeitnehmern berücksichtigt wird, bleibt es bei einem Kilometersatz von 0,30 € pro Entfernungskilometer (einfache Wegstrecke).