Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Was ändert sich ab 2013?

Die Einführung der Elektronischen LohnSteuer-AbzugsMerkmale /ELStAM) und die damit einhergehende endgültige Abschaffung der Lohnsteuerkarte führen zu weitreichenden Veränderungen im Lohnbereich. Die Einführung der ELStAM soll schrittweise erfolgen.

Neue Lohnsteuerkarten werden mittlerweile nicht mehr ausgestellt. Da der elektronische Datenaustausch mit der Finanzverwaltung immer noch nicht vollständig sichergestellt ist, müssen weiterhin die von der Finanzverwaltung an die Steuerpflichtigen übersandten Lohnsteuerabzugsmerkmale kritisch hinterfragt werden. Als konkreten Starttermin für das ELStAM-Verfahren nennt die Finanzverwaltung den 01.11.2012. Ab diesem Zeitpunkt sollen die Arbeitgeber die ELStAM der Arbeitnehmer mit Wirkung ab dem 01.01.2013 abrufen können. Gleichzeitig wird den Arbeitgebern eine großzügige Kulanzfrist eingeräumt, um eventuellen technischen und organisatorischen Schwierigkeiten vorzubeugen. Spätestens für den letzten in 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum muss der Arbeitgeber die ELStAM abrufen und anwenden. Während des Jahres 2013 kann er demgemäß noch die bisherigen Papierbescheinigungen verwenden; er hat somit ein Wahlrecht. Nach dem erstmaligen Abruf im Einführungsjahr 2013 haben Arbeitgeber bis zu sechs weitere Monate Zeit, das ELStAM-Verfahren anzuwenden. Ein Abruf mit Wirkung ab 2014 ist aber zu spät.