Nach einiger Verzögerung steht nun fest: Die elektronische Bilanz – kurz E-Bilanz – kommt. Die Bilanz muss erstmals für das Kalenderjahr 2013 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr für das Jahr 2013/2014 elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.
In wenigen Sonderfällen, etwa bei einer inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens, verschiebt sich die Abgabe sogar auf das Jahr 2015. Die anstehende Bilanz für das Kalenderjahr 2012 kann noch in Papierform abgegeben werden. Trotzdem besteht bereits heute Handlungsbedarf. Denn die elektronische Übermittlung der Bilanz erfolgt auf Basis eines amtlich vorgegebenen Gliederungsschemas (sogenanntes Taxonomie-Schema), das einen Mindeststandard für den Kontenrahmen in der Buchhaltung vorgibt. An diesen Mindeststandard muss jede Buchführung bereits mit dem kommenden Jahresbeginn 2013 angepasst werden. Anderenfalls kommt es zum Jahresende zu erheblichem Mehraufwand, der durch Umbuchungen und nachträgliche Kontenanpassungen verursacht wird. Vor allem, wenn Sie selbst die Buchführung vorbereiten, müssen Sie die Kontenrahmen zeitnah anpassen und Ihre Mitarbeiter rechtzeitig schulen. Ebenso sind gegebenenfalls interne Geschäftsabläufe zu überprüfen, falls sich die jetzt geänderten Verbuchungen auf diesen Bereich auswirken.
Sprechen Sie uns daher frühestmöglich an, wenn Sie Ihren Kontenrahmen anpassen oder prüfen lassen wollen, ob und inwieweit Anpassungsbedarf besteht. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Freiberufler sind nur dann zur elektronischen Übermittlung der Bilanz verpflichtet, wenn sie freiwillig bilanzieren. Bei Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirten ergibt sich die Pflicht bereits aus der gesetzlichen Buchführungspflicht. Damit werden nur Kleingewerbetreibende, die weder als Kaufleute einzustufen sind noch die steuerrechtlichen Größenmerkmale erfüllen (Jahresumsatz über 500.000 € bzw. Jahresgewinn über 50.000 €) und damit keine Bilanz erstellen müssen, von der Verpflichtung zur E-Bilanz verschont.