Der so genannte Zeitreihenvergleich ist eine Methode, die bei einer Betriebsprüfung immer häufiger eingesetzt wird. Er basiert auf den Zahlen aus dem Betrieb. Der Zeitreihenvergleich vergleicht Zahlen, die sich regelmäßig wegen gegenseitiger Abhängigkeit gleichmäßig zueinander zu entwickeln pflegen. Er stellt z. B. den wöchentlichen oder monatlichen Einkauf den wöchentlich oder monatlich erfassten Umsätzen gegenüber und ermittelt den jeweils erzielten Rohaufschlag. Schwankt dieser Aufschlag, wird vom Betriebsprüfer unterstellt, dass in den Wochen/Monaten mit geringem Aufschlag Schwarzumsätze getätigt wurden.
Das Finanzgericht Münster ist der Meinung, dass Zuschätzungen aufgrund eines Zeitreihenvergleichs zulässig sind, wenn die Buchführung nicht ordnungsgemäß ist.
Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs muss die Frage, ob der Zeitreihenvergleich eine geeignete Methode für eine Zuschätzung ist, höchstrichterlich geklärt werden.
Hinweis: Betroffene Unternehmen sollten gegen Steuerbescheide, die auf solchen Schätzungen beruhen, angehen und Ruhen des Verfahrens anregen. Andererseits sollte unbedingt auf eine formell ordnungsge-mäße Buchführung geachtet werden.