Kroatien gehört ab dem 01.07.2013 zu dem Gebiet der Europäischen Union.
Seitdem hat Kroatien das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ohne Übergangsfrist anzuwenden. Dies gilt auch hinsichtlich der Bestimmungen über die umsatzsteuerliche Behandlung des innergemeinschaftlichen Waren-und Dienstleistungsverkehrs. Dadurch ergeben sich Auswirkungen auf das deutsche Umsatzsteuerrecht. Nach den Vorschriften des Umsatzsteuerrechts treten im grenzüberschreitenden Leistungsverkehr unterschiedliche Besteuerungsfolgen ein.
Zu den einzelnen umsatzsteuerlichen Auswirkungen hat das Bundesministerium der Finanzen Stellung genommen.
Hinweis: Bestehen Geschäftsbeziehungen oder werden diese eingegangen, sollte der Steuerberater zu den Auswirkungen gefragt werden.