Vermieter müssen Musikunterricht in Mietwohnungen grundsätzlich nicht dulden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem entschiedenen Fall hatte der Mieter über Jahre hinweg ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung Gitarrenunterricht erteilt. Wegen des durch den Unterricht verursachten Lärms ist es zu Streitigkeiten mit den anderen Mietern gekommen. Nach Ansicht des Gerichts habe der Mieter die Wohnung entgegen dem vertraglichen Nutzungszweck gewerblich genutzt. Bei geschäftlichen Aktivitäten freiberuflicher oder gewerblicher Art, die nach Außen in Erscheinung treten, liege eine Nutzung vor, die der Vermieter in aus-schließlich zu Wohnzwecken angemieteten Räumen ohne entsprechende Vereinbarung nicht dulden muss. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Mieter nachweist, dass von dem Unterricht keine Belästi-gung anderer Mieter ausgeht. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht seine bisherige Rechtsprechung zur gewerblichen Nutzung von Wohnraum bekräftigt.